Startseite

Presse

Termine

Partner

Kontakt

Sitemap

Impressum

 

Besucherservice

Die Tiere

Bildergalerie

Der Zoo

Für Kinder

Gastronomie

Freundeskreis

Patenschaften

Spenden

Sponsoren

Newsletter

   

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Besucherordnung

 

I - Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher des Zoos diese Besucherordnung an. Die Eintrittskarte ist bis zum Verlassen des Zoos aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

II - Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.

III - Das Füttern der Tiere mit mitgebrachtem Futter ist im Interesse der Tiergesundheit verboten. Für die Fütterung des Wassergeflügels stehen an den Teichen Automaten, die mit artgemäßem Futter gefällt sind und gerne benutzt werden können.

IV - Beachten Sie die Absperrungen, sie sind zu Ihrer eigenen Sicherheit. Es ist nicht erlaubt, die Besucherwege zu verlassen, die Schranken zu übersteigen, sich auf ihnen niederzulassen oder über sie hinwegzulangen.

V - Lassen Sie bitte die Fahrräder außerhalb des Zoos. Auch die Benutzung von Rollern, Skateboards, Tretautos und Rollerskates innerhalb des Geländes ist nicht erlaubt.

VI - Der Zoo ist eine Stätte der Erholung: Radios und andere Musikwiedergabegeräte dürfen im Zoo nicht benutzt werden.

VII - Kindern unter 10 Jahren ist der Zutritt nur mit einer erwachsenen Begleitperson erlaubt. Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen. Sie können für eventuelle Schäden durch ihre Kinder haftbar gemacht werden.

VIII - Hunde sind willkommen, sie sollten aber auf jeden Fall an der kurzen Leine geführt werden.

IX - Das Filmen und Fotografieren ist nur zu privaten Zwecken gestattet. Fotos und Filme dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung des Zoos weder gewerblich verwendet noch an Dritte zur Nutzung übertragen werden.

X - Bitte helfen Sie mit, den Zoo sauber zu halten. Benutzen Sie die aufgestellten Abfallbehälter und werfen Sie nichts in die Gehege.

XI- Auch Tiere haben ihre Ruhezeiten, bitte beachten Sie diese. Ärgern oder belästigen Sie die Zoobewohner nicht.

XII - Bei Verstößen gegen die Besucherordnung behält sich der Zoo ein Hausverbot und ggf. auch Schadenersatzforderungen vor.

 
 
 

[ nach oben ]