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I - Mit dem
Erwerb der Eintrittskarte erkennt der
Besucher des Zoos diese Besucherordnung an.
Die Eintrittskarte ist bis zum Verlassen des
Zoos aufzubewahren und auf Verlangen
vorzuzeigen.
II - Den
Anweisungen des Personals ist stets Folge zu
leisten.
III - Das
Füttern der Tiere mit mitgebrachtem Futter
ist im Interesse der Tiergesundheit
verboten. Für die Fütterung des
Wassergeflügels stehen an den Teichen
Automaten, die mit artgemäßem Futter gefällt
sind und gerne benutzt werden können.
IV - Beachten
Sie die Absperrungen, sie sind zu Ihrer
eigenen Sicherheit. Es ist nicht erlaubt,
die Besucherwege zu verlassen, die Schranken
zu übersteigen, sich auf ihnen
niederzulassen oder über sie hinwegzulangen.
V - Lassen Sie
bitte die Fahrräder außerhalb des Zoos. Auch
die Benutzung von Rollern, Skateboards,
Tretautos und Rollerskates innerhalb des
Geländes ist nicht erlaubt.
VI - Der Zoo
ist eine Stätte der Erholung: Radios und
andere Musikwiedergabegeräte dürfen im Zoo
nicht benutzt werden.
VII - Kindern
unter 10 Jahren ist der Zutritt nur mit
einer erwachsenen Begleitperson erlaubt.
Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht
wahrnehmen. Sie können für eventuelle
Schäden durch ihre Kinder haftbar gemacht
werden.
VIII - Hunde
sind willkommen, sie sollten aber auf jeden
Fall an der kurzen Leine geführt werden.
IX - Das
Filmen und Fotografieren ist nur zu privaten
Zwecken gestattet. Fotos und Filme dürfen
ohne die ausdrückliche schriftliche
Zustimmung der Geschäftsleitung des Zoos
weder gewerblich verwendet noch an Dritte
zur Nutzung übertragen werden.
X - Bitte
helfen Sie mit, den Zoo sauber zu halten.
Benutzen Sie die aufgestellten
Abfallbehälter und werfen Sie nichts in die
Gehege.
XI- Auch Tiere
haben ihre Ruhezeiten, bitte beachten Sie
diese. Ärgern oder belästigen Sie die
Zoobewohner nicht.
XII - Bei
Verstößen gegen die Besucherordnung behält
sich der Zoo ein Hausverbot und ggf. auch
Schadenersatzforderungen vor.
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